D-7 Entsendevisum Praxisleitfaden: 10 Fragen & Antworten zu Entsendung und Familienaufenthalt (2026)
Der ultimative Leitfaden für das D-7 Entsendevisum zur Expansion globaler Unternehmen nach Korea. Überprüfen Sie die Anforderungen für 1 Jahr Berufserfahrung in der Zentrale (Stand 2026), erforderliche Dokumente für Niederlassungen, Arbeitserlaubnisse für begleitende Familienangehörige (F-3) und die Unterschiede zum D-8 Visum.
Kernpersonal für globales Business: Das D-7 Entsendevisum
Wenn globale Unternehmen in den koreanischen Markt eintreten oder die Kapazitäten ihrer lokalen Niederlassungen stärken möchten, ist das D-7 Entsendevisum die erste Wahl für die Entsendung von Schlüsselpersonal aus der Zentrale. Da das D-7 Visum die fachliche Expertise der entsandten Person in der Zentrale anerkennt, bietet es im Vergleich zum allgemeinen Arbeitsvisum (E-7) den Vorteil flexiblerer Anforderungen an das Berufsbild.
Im Jahr 2026 prüft die koreanische Regierung jedoch strenger, ob eine tatsächliche Betriebstätigkeit der Niederlassung vorliegt und ob die Berufserfahrung in der Zentrale echt ist, um Scheinentsendungen zu vermeiden. Hier sind 10 wichtige Praxisinformationen, die Entsendungsexperten und Personalverantwortliche kennen müssen.
Was Sie in diesem Beitrag erfahren:
Anforderungen an die Berufserfahrung (1 Jahr) für das D-7 Visum und Ausnahmeregelungen
Nachweise über Deviseneinfuhren bei der Gründung von Niederlassungen oder Verbindungsbüros
Gehaltsniveau von Entsandten und steuerliche Hinweise
Leitfaden zur Integration von Familienangehörigen (F-3) und eingeschränkte Arbeitserlaubnis
Zielgruppe für das D-7 Visum und Anforderungen an die Berufserfahrung (Basis)
Das D-7 Visum setzt einen engen personellen Austausch zwischen Zentrale und Niederlassung voraus.
Grundvoraussetzung: Sie müssen qualifiziertes Fachpersonal sein, das seit mindestens einem Jahr ununterbrochen in der Zentrale eines ausländischen Unternehmens, einer öffentlichen Einrichtung oder Organisation tätig ist.
Definition von Fachpersonal: Dies umfasst Führungskräfte (Executive), leitende Angestellte (Senior Manager) und Spezialisten (Specialist). Einfache Büroangestellte oder Facharbeiter sind nicht eingeschlossen.
Ausnahme: In Sonderfällen, wie z.B. bei der Einführung von Betriebskapital von über 500.000 USD in die koreanische Niederlassung, kann eine Betriebszugehörigkeit von unter einem Jahr in Betracht gezogen werden.
Nachweis über die Errichtung einer Niederlassung (Branch) oder eines Verbindungsbüros (Liaison Office) in Korea
Vor der Visumantragstellung muss ein rechtmäßiger Betriebssitz in Korea vorhanden sein, der die entsandte Person aufnehmen kann.
Niederlassung (Branch): Ein Ort mit tatsächlicher gewinnbringender Tätigkeit; hier ist der Bescheid über die Gründung der ausländischen Unternehmensniederlassung erforderlich.
Verbindungsbüro: Dient ausschließlich der Marktforschung oder geschäftlichen Kommunikation; hierfür wird eine Identifikationsnummer (Goyu-beonho-jeung) ausgestellt.
Kernunterlagen: Gründungsanmeldung, Gewerbeanmeldung, Mietvertrag und der Deviseneinfuhrnachweis (Nachweis über Betriebsmittel aus der Zentrale) sind zwingend erforderlich.
Angemessenes Gehaltsniveau und Einkommensnachweise (2026)
Im Gegensatz zum E-7 Visum gibt es beim D-7 Visum keine fixierte Untergrenze basierend auf dem BNE (Bruttonationaleinkommen), jedoch wird eine Vergütung geprüft, die dem Expertenstatus entspricht.
Prüfkriterien: Es muss nachgewiesen werden, dass das Gehalt (empfohlen meist ab 3,4 Mio. KRW pro Monat) dem Status des Entsandten und der Größe der Niederlassung angemessen ist.
Zahlungsträger: Ob das Gehalt von der Zentrale oder der koreanischen Niederlassung gezahlt wird, ist zweitrangig; entscheidend ist der Nachweis durch Arbeitsverträge oder Entsendebefehle, dass der Lebensunterhalt in Korea gedeckt ist.
Der entscheidende Unterschied zwischen dem D-7 Entsendevisum und dem D-8 Investitionsvisum
Viele Unternehmen schwanken zwischen diesen beiden Visa. Welches ist für Ihr Unternehmen vorteilhaft?
D-7 (Entsendung): Das Konzept basiert auf der 'Entsendung' von Personal aus der Zentrale. Beteiligungsverhältnisse und interne Weisungen stehen im Vordergrund.
D-8 (Investition): Hier 'investiert' ein Ausländer Kapital in eine koreanische juristische Person, um ein Geschäft zu betreiben. Die Investitionssumme (in der Regel ab 100 Mio. KRW) und die Gründung einer juristischen Person sind zwingend erforderlich.
Tipp: Wenn Sie einen Veteranen direkt aus der Zentrale schicken, ist D-7 besser. Wenn Sie eine neue, unabhängige Einheit in Korea gründen und führen lassen wollen, ist D-8 passend.
Arbeitserlaubnis und Bildung für begleitende Familienangehörige (F-3)
Ehepartner und Kinder, die mit dem Entsandten einreisen, erhalten das F-3 Visum.
Arbeitserlaubnis: Im Jahr 2026 können Ehepartner von Entsandten nach Erhalt einer 'Genehmigung für Tätigkeiten außerhalb des Aufenthaltsstatus' von der Einwanderungsbehörde in fachspezifischen Berufen arbeiten. Einfache Tätigkeiten in der Gastronomie oder manuelle Arbeit bleiben untersagt.
Bildung der Kinder: Der Besuch internationaler Schulen und öffentlicher Schulen in Korea ist frei möglich. Da das Entsendevisum ein Langzeitvisum ist, genießen die Inhaber bei Bildungsverwaltungsverfahren ähnliche Vorteile wie Inländer.
Arbeitsplatzwechsel und zusätzliche Meldungen: "Darf ich woanders als in der Niederlassung arbeiten?"
Das D-7 Visum ist grundsätzlich an den festgelegten Arbeitsort gebunden.
Meldepflicht: Wenn Sie bei einem Partner oder Kunden vor Ort technische Anleitung geben müssen, ist eine 'Meldung über die zusätzliche Arbeitsstätte' zwingend erforderlich.
Bei Zuwiderhandlung: Die Arbeit in anderen Betrieben ohne vorherige Meldung kann als Verstoß gegen den Aufenthaltsstatus gewertet werden, was Bußgelder oder den Widerruf des Visums zur Folge haben kann.
Hinweise zur Visumverlängerung: "Ohne Leistung keine Verlängerung"
Die Verlängerungsprüfung ist oft wichtiger als die erste Visumerteilung.
Nachweis der Geschäftstätigkeit: Bei Verbindungsbüros, die nach 1–2 Jahren keinerlei geschäftlichen Austausch oder Überweisungen aus der Zentrale vorweisen können, kann das Visum als 'Briefkastenfirma' eingestuft und die Verlängerung verweigert werden.
Steuererklärung: Ein Steuerbescheid, der die ordnungsgemäße Zahlung der Einkommensteuer auf in Korea erzielte Einkünfte belegt, ist als Pflichtdokument erforderlich.
Finanz- und Immobilientransaktionen für D-7 Inhaber in Korea
Als langfristig ansässige Experten können Sie Ihr Vermögen in Korea verwalten.
Finanzen: Nach Erhalt des Ausländerausweises (ARC) können bei allen Geschäftsbanken Konten eröffnet und Kreditkarten beantragt werden.
Immobilien: Entsandte können bei Mietverträgen (Jeonse, Wolse) durch eine notarielle Beglaubigung des Einzugsdatums ihre Kaution absichern. Nach den erforderlichen Meldeprozessen für Immobilienkäufe ist auch der Erwerb von Wohneigentum möglich.
Umstieg auf das Wohnsitzvisum (F-2) oder Daueraufenthaltsvisum (F-5) nach Ende der Entsendung
Sollte die Zeit in Korea länger dauern, kann ein Wechsel zu einem freieren Visum in Betracht gezogen werden.
F-2-7 (Punktesystem): Entsandte mit hohem Bildungsgrad und Gehalt können auf das punktbasierte Wohnsitzvisum wechseln, was Flexibilität für Jobwechsel oder Unternehmensgründungen in Korea bietet.
F-5-16 (Daueraufenthalt): Es existiert ein Fast-Track-Verfahren, bei dem man nach 3 Jahren Aufenthalt mit einem Wohnsitzvisum das Daueraufenthaltsrecht beantragen kann.
Auswirkungen des BNE (52,41 Mio. KRW) für 2026 auf die Einladung von Familien
Da das BNE (Bruttonationaleinkommen) in Korea für 2026 gestiegen ist, wurden die finanziellen Anforderungen für die Einladung von Familienangehörigen (F-3) oder die Verlängerung des Aufenthalts verschärft.
Finanzielle Anforderungen: Grundsätzlich muss das Einkommen des Hauptantragstellers das 1-fache des BNE betragen. Bei niedrigerem Einkommen müssen die finanzielle Kapazität durch Gehaltsnachweise der Zentrale oder ein ausreichendes Bankguthaben zusätzlich belegt werden.
Aufenthaltsverlängerung: Da bei der Visumverlängerung die Einkommensnachweise des Vorjahres geprüft werden, ist die Beibehaltung eines Gehaltsniveaus, das den BNE-Anstieg berücksichtigt, für einen stabilen Aufenthalt der Familie essenziell.
Kann ein Experte aus der Zentrale technische Unterstützung für andere Firmen in Korea leisten?
Obwohl D-7 Inhaber primär in der zugewiesenen Niederlassung arbeiten müssen, kann sich der Wirkungskreis je nach geschäftlichem Zusammenhang erweitern.
Arbeitsbereich: Technologietransfer oder Unterstützung bei der Installation von Geräten bei verbundenen Unternehmen oder Partnern ist möglich, wenn zuvor eine 'Erweiterung der Arbeitsstätte' oder eine 'Genehmigung für Tätigkeiten außerhalb des Aufenthaltsstatus' eingeholt wurde.
Achtung: Die stationäre Arbeit in anderen juristischen Personen ohne Anmeldung ist ein Verstoß gegen das Einwanderungsgesetz. Stellen Sie sicher, dass dies im Entsendevertrag vermerkt ist.
Besteuerung von Zulagen (Wohnkosten, Ausbildung) für Entsandte in Korea
Entsandte erhalten neben dem Gehalt oft diverse Benefits, deren steuerliche Behandlung wichtig ist.
Besteuerungsprinzip: Wohnbeihilfen, Kinderbetreuungskosten, Flugkostenerstattungen etc., die von einem in Korea als ansässig geltenden Entsandten bezogen werden, sind grundsätzlich als Arbeitseinkommen steuerpflichtig.
📈 Checkliste für Entsendung und Visumerhalt (2026)
War der zu Entsendende in den letzten 12 Monaten ununterbrochen in der Zentrale tätig?
Sind die Gründung der koreanischen Niederlassung und die Überweisung der Betriebsmittel abgeschlossen?
Liegen Entsendebefehl und Arbeitsvertrag mit Angaben zur Entsendedauer und Gehalt vor?
Sind die Apostille-beglaubigten Familienstandsnachweise für begleitende Angehörige vorhanden?
🔗 Weitere Informationen
Leitfaden zum Ausländerausweis (ARC): Antrag und erforderliche Dokumente
Leitfaden zur Eröffnung eines koreanischen Bankkontos für Ausländer
🛂 HANISEOUL Visum-Service
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