D-8 Unternehmensinvestitionsvisum-Leitfaden: Unternehmensgründung in Korea mit 100 Mio. KRW Investition (2026)
Der ultimative Leitfaden zum D-8 Visum für ausländische Investoren. Erfahren Sie Details zur Mindestinvestitionssumme (100 Mio. KRW, Stand 2026), Nachweisen für Auslandsüberweisungen, der Anerkennung von virtuellen Büros und den Voraussetzungen für das OASIS-Technologiegründungsvisum.
Wie man als Unternehmer in Korea erfolgreich ist: D-8 Unternehmensinvestitionsvisum
Willkommen an alle ausländischen Investoren, die in Koreas dynamischem Geschäftsumfeld neue Chancen suchen. Das D-8 Visum ist nicht nur ein Mittel, um in Korea zu bleiben, sondern eine mächtige Qualifikation, die es Ihnen ermöglicht, legal ein Unternehmen zu gründen und geschäftliche Aktivitäten auszuüben.
Es kommt jedoch häufig vor, dass Anträge trotz einer Investition von 100 Millionen KRW abgelehnt werden. Die Einwanderungsbehörden prüfen nicht nur die Herkunft der Mittel, sondern auch sehr sorgfältig, ob eine „tatsächliche Absicht zur Geschäftstätigkeit“ besteht. Wir haben einen Leitfaden mit den 10 wichtigsten Punkten basierend auf den neuesten Prüfkriterien für 2026 zusammengestellt.
Was Sie durch diesen Beitrag erfahren:
Mindestinvestitionssumme und Anteilsanforderungen für das D-8-1 (Unternehmensinvestitions-) Visum
Worauf Sie bei der Herkunftsprüfung der Gelder achten müssen (Strenge bei Investitionen unter 300 Mio. KRW)
Anforderungen an den Geschäftssitz: Warum werden virtuelle Büros abgelehnt?
Strategie zum Erhalt des Technologiegründungsvisums mittels OASIS-Punktesystem (D-8-4)
D-8-1 Unternehmensinvestitionsvisum: Mindestinvestition von 100 Mio. KRW und 10% Anteil
Dies ist die gebräuchlichste Form des Investitionsvisums.
Investitionssumme: Sie müssen mindestens 100 Millionen KRW investieren.
Anteilsanforderung: Sie müssen mindestens 10% der stimmberechtigten Aktien des koreanischen Unternehmens besitzen.
Gemeinschaftsinvestition: Wenn zwei Personen gemeinsam investieren, müssen jeweils 100 Millionen KRW (insgesamt 200 Millionen KRW) investiert werden, damit jede Person ein Visum beantragen kann.
Auslandsüberweisung des Investitionskapitals und Erhalt der Devisenkaufbescheinigung (Obligatorisch)
Das Wichtigste ist, woher das Geld stammt.
Auslandsüberweisung: Die Mittel müssen zwingend aus dem Heimatland auf Ihr persönliches Konto in Korea (oder ein vorläufiges Unternehmenskonto) überwiesen werden.
Nachweisdokumente: Die von der Bank ausgestellte Devisenkaufbescheinigung (Foreign Exchange Purchase Certificate) oder der Überweisungsbeleg ist das zentrale Dokument für den Visumsantrag.
Herkunftsnachweis: Bei Investitionen unter 300 Millionen KRW können zusätzliche Belege, wie Einkommensnachweise oder Vermögensverkaufsnachweise, verlangt werden, um zu belegen, dass es sich um Ihre eigenen Mittel handelt.
"Keine virtuellen Büros", Anforderungen an einen realen Geschäftssitz
Dies ist eine Maßnahme, um die bloße Anmietung von Adressen (Briefkastenfirmen) für die Visumserteilung zu verhindern.
Tatsächliches Büro: Es muss ein unabhängiger Büroraum mit Schreibtisch, Computer, Telefon usw. vorhanden sein.
Vor-Ort-Prüfung: Ein Beamter der Einwanderungsbehörde kann das Büro persönlich besuchen, um zu prüfen, ob ein Firmenschild vorhanden ist und ob dort tatsächlich gearbeitet wird.
Coworking-Büros: Coworking-Büros in Form eines abgeschlossenen Raums werden akzeptiert, offene Schreibtische oder virtuelle Büros sind jedoch grundsätzlich nicht zugelassen.
D-8-4 Technologiegründungsvisum: Das OASIS-Punktesystem nutzen
Wenn Sie nicht über ausreichend Kapital verfügen, aber über exzellente technologische Fähigkeiten verfügen, sollten Sie das OASIS-Programm in Betracht ziehen.
Zielgruppe: Technologiebasierte Gründer mit einem akademischen Abschluss (Bachelor oder höher) aus dem In- oder Ausland.
Punktesystem: Sie müssen 80 oder mehr Punkte in Kategorien wie geistiges Eigentum, Unternehmensgründung und absolvierte Gründer-Schulungen erzielen.
Vorteile: Sie können ein Visum allein aufgrund Ihrer Geschäftsidee und Kompetenz erhalten, ohne das hohe Kapital von 100 Millionen KRW.
Zusammenhang zwischen der Verpflichtung zur Einstellung Einheimischer und der Visumsverlängerung
Obwohl die Einstellung koreanischer Staatsbürger bei der Erstausstellung nicht zwingend erforderlich ist, hat sie einen großen Einfluss auf die Verlängerung.
Beschäftigungsnachweis: Wenn Sie Koreaner einstellen und für sie in die vier großen Sozialversicherungen einzahlen, erhalten Sie sehr positive Punkte bei der Prüfung der Visumsverlängerung.
Umsatzentwicklung: Wenn nach einem Jahr Bestehen des Unternehmens keinerlei Umsatz erzielt wurde, wird die Ernsthaftigkeit der Geschäftstätigkeit in Zweifel gezogen, was dazu führen kann, dass die Visumsverlängerung nur kurz ausfällt (z. B. 6 Monate) oder abgelehnt wird.
Registrierung als ausländisch investiertes Unternehmen und Gründungsprozess
Vor der Beantragung des Visums müssen die administrativen Grundlagen solide sein.
Verfahren: Meldung der ausländischen Investition (bei der Bank) -> Kapitalüberweisung -> Registereintragung -> Gewerbeanmeldung -> Registrierung als ausländisch investiertes Unternehmen (bei KOTRA oder einer Bank).
Wichtig: All diese Schritte müssen vor der Visumsbeantragung abgeschlossen sein, und die Dokumente müssen fehlerfrei (z. B. Rechtschreibung der Namen) sein.
Unterschied zum Entsendungsvisum (D-7): "Investor vs. Entsandter"
Sie müssen das für Ihre Rolle passende Visum wählen.
D-8 (Investition): Sie investieren Ihr eigenes Kapital in Korea und üben als Gesellschafter die Managementrechte aus.
D-7 (Entsendung): Ein Mitarbeiter der Zentrale im Heimatland wird an eine Niederlassung in Korea „entsandt“.
Unterschied: Beim D-8 tragen Sie das Risiko Ihres eigenen Kapitals, dafür ist aber Ihre unternehmerische Unabhängigkeit gewährleistet.
Einladung begleitender Familienangehöriger (F-3) und Wechsel zum Aufenthaltsvisum (F-2)
Erfolgreiche Investoren können sich langfristig mit ihrer Familie niederlassen.
Familienbegleitung: Ehepartner und minderjährige Kinder können mit einem F-3 Visum gemeinsam in Korea bleiben.
📈 Checkliste vor dem D-8 Visumsantrag (2026)
Wurden 100 Mio. KRW Investitionskapital vom ausländischen Hauptsitz/von Ihnen nach Korea überwiesen?
Ist Ihr Anteil von mindestens 10% im Handelsregisterauszug des Unternehmens eingetragen?
Ist der Mietvertrag für ein echtes, voll funktionsfähiges Büro (kein virtuelles Büro) abgeschlossen?
Liegt ein konkreter und realistischer Businessplan (einschließlich erwarteter Umsätze und Beschäftigungspläne) vor?
🔗 Weitere Informationen
Leitfaden zur Ausstellung der Ausländerregistrierungskarte (ARC): Antrag und erforderliche Dokumente
[Leitfaden zur Eröffnung eines Bankkontos in Korea: Wichtige Checkliste für Ausländer](https://www.haniseoul.com/blogs/korea-bank-account-guide-for-foreigners)
K-ETA Richtlinien 2026 für visumfreie Einreise und Übersicht befreiter Länder
🛂 HANISEOUL Visum-Service
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