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H-1 Working-Holiday-Guide: 10 Kernpunkte zu Arbeitsbeschränkungen und Visumsänderungen (2026)

Der ultimative Leitfaden für das H-1-Visum für junge Menschen, die in Korea arbeiten und reisen möchten. Informieren Sie sich über Altersgrenzen nach Ländern (30/35 Jahre), Arbeitszeitregelungen (25 Stunden/Woche), verbotene Branchen und die Möglichkeit eines Wechsels in ein Arbeitsvisum für Fachkräfte für 2026.

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Der Traum vom Arbeiten und Reisen in Korea: Das H-1 Working-Holiday-Visum

Für junge Menschen, die das koreanische Drama, das Essen und die Kultur hautnah erleben und vor Ort etwas Geld verdienen möchten, ist das H-1 Working-Holiday-Visum die perfekte Gelegenheit. Da jedoch der 'Tourismus' der Hauptzweck dieses Visums ist, gibt es im Vergleich zu regulären Arbeitsvisa viele spezifische Einschränkungen.

Basierend auf den Standards von 2026 haben wir die 10 wichtigsten Informationen zusammengestellt, die Sie für ein erfolgreiches Working-Holiday-Leben in Korea kennen müssen, darunter die Anhebung der Altersgrenze in einigen Ländern wie Großbritannien und Kanada sowie Regelungen zur Einhaltung der Arbeitszeiten.

Was Sie durch diesen Artikel erfahren:

  • Antragsvoraussetzungen nach Ländern (30 vs. 35 Jahre) und aktuelle Quoten für 2026

  • Regelungen zur wöchentlichen Arbeitszeit (25 Stunden) und Ausnahmeregelungen (z. B. Kanada)

  • Absolut verbotene Branchen: Sprachlehrer, Unterhaltungsindustrie, akademische Fachberufe, einfache manuelle Tätigkeiten

  • Wie man mit einem H-1-Visum in ein reguläres Arbeitsvisum (E-7) oder Studentenvisum (D-2) wechselt


Zulassungskriterien und Altersgrenzen nach Ländern (30/35 Jahre) für 2026

Die Bedingungen für Working-Holiday-Visa variieren je nach zwischenstaatlichem Abkommen.

  • Grundalter: 18 bis einschließlich 30 Jahre.

  • Länder mit erweiterter Altersgrenze: Staatsbürger aus Ländern wie Großbritannien, Kanada und Luxemburg können bis zum Alter von 35 Jahren teilnehmen.

  • Teilnehmerzahlen: Länder wie Japan, Taiwan und Hongkong haben jährliche Quoten, die schnell erschöpft sein können. Achten Sie daher genau auf die Anmeldefristen.


Die eiserne Regel der Arbeitszeit: "Tourismus hat Vorrang, Arbeit ist zweitrangig"

Die Arbeitszeit mit einem H-1-Visum ist gesetzlich begrenzt.

  • Allgemeine Beschränkung: In der Regel maximal 25 Stunden pro Woche.

  • Ausnahmeregelungen: Bitte prüfen Sie unbedingt die spezifischen Abkommen Ihres Landes, da für Kanada beispielsweise bis zu 40 Stunden pro Woche erlaubt sind.

  • Bei Verstößen: Wenn Sie ausschließlich arbeiten, anstatt zu reisen, kann dies zu einer Ablehnung der Visumsverlängerung oder zu Nachteilen bei zukünftigen Visumsanträgen führen.


Liste der absolut verbotenen Branchen (Bitte unbedingt prüfen!)

Es ist illegal, mit einem H-1-Visum in den folgenden Bereichen zu arbeiten:

  • Sprachlehrer: Jegliche Form von Sprachunterricht (Bereich E-2), wie Englisch oder andere Fremdsprachen, ist untersagt.

  • Akademische Fachberufe: Tätigkeiten, die eine spezielle Qualifikation erfordern, wie Ärzte, Anwälte, Professoren oder Buchhalter (Bereich E-1 bis E-5).

  • Einfache manuelle Arbeit: Tätigkeiten auf Baustellen, in der Land- und Forstwirtschaft oder in der Produktion.

  • Unterhaltungsindustrie: Betriebe, die gegen die guten Sitten verstoßen, wie Casinos oder Unterhaltungslokale.


Länder mit Verlängerungsoption und Aufenthaltsdauer

Die meisten Working-Holiday-Visa sind auf ein Jahr begrenzt.

  • Standard: Ein Aufenthalt von 1 Jahr ist bei einmaliger Ausstellung möglich; eine Verlängerung ist normalerweise nicht vorgesehen.

  • Länder mit Verlängerungsoption: In einigen Ländern wie Neuseeland (3 Monate Verlängerung möglich), Großbritannien oder Kanada (Abkommen für bis zu 2 Jahre Aufenthalt) ist ein längerer Aufenthalt möglich.


Wechsel in andere Visa (E-7, D-2) innerhalb Koreas

Möchten Sie während Ihres Working-Holiday-Aufenthalts länger in Korea bleiben?

  • Möglichkeit: Der Wechsel vom H-1-Visum in ein Visum für Fachkräfte (E-7), ein Studentenvisum (D-2) oder ein Aufenthaltsvisum (F-2) ist grundsätzlich möglich.

  • Bedingungen: Sie müssen die Anforderungen des Zielvisums (Bildungsabschluss, Berufserfahrung, Unterstützung durch den Arbeitgeber etc.) vollständig erfüllen. Ein bloßer Wunsch, das Visum zu wechseln, weil das Working-Holiday-Jahr abläuft, reicht als Begründung nicht aus.


Nachweis finanzieller Mittel für 2026 (ca. 3 Millionen KRW)

Sie müssen nachweisen, dass Sie über ausreichende Mittel für Ihren Start verfügen.

  • Betrag: Je nach Land variierend, ist in der Regel ein Nachweis über mindestens 3 Millionen KRW (ca. 2.200–2.500 USD) auf einem eigenen Bankkonto erforderlich.

  • Zweck: Dies dient als Sicherheitsnetz für die Miete und Lebenshaltungskosten im ersten Monat sowie für das Rückflugticket.


Pflichtversicherung für Working-Holiday-Reisende

Ohne Reisekrankenversicherung wird kein Visum ausgestellt.

  • Versicherungsumfang: Sie muss Krankheiten, Unfälle und Kosten für die Rückführung in das Heimatland abdecken.

  • Summe: Oft wird eine Deckungssumme von mindestens 30.000 Euro (oder einem gleichwertigen Betrag) gefordert.

  • Dauer: Der Versicherungsschutz muss den gesamten geplanten Aufenthalt in Korea abdecken.


Registrierung von Ausländern (ARC) und Wohnsitzmeldung nach der Einreise

Dies muss innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise erfolgen.

  • Ausländerregistrierung: Wenn Sie länger als 90 Tage bleiben möchten, müssen Sie bei der zuständigen Einwanderungsbehörde eine Ausländerregistrierungskarte (ARC) beantragen.

  • Wohnsitzänderung: Bei einem Umzug müssen Sie dies innerhalb von 14 Tagen beim Bezirksamt oder der Einwanderungsbehörde melden. Bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld.


Steuern und Rückerstattungen für das Working-Holiday-Einkommen

Auch in Korea verdientes Geld muss steuerlich behandelt werden.

  • Quellensteuer: Von Ihrem Gehalt (z. B. aus Nebenjobs) wird eine Einkommensteuer (ca. 3,3 % oder Lohnsteuer) einbehalten.

  • Steuererklärung: Wenn Sie im Mai eine Steuererklärung für das Vorjahr einreichen, können Sie je nach Einkommenshöhe möglicherweise Steuern zurückerstattet bekommen.


Einfluss von Koreanischkenntnissen (TOPIK) auf das Leben und den Visumswechsel

  • Lebensqualität: Koreanischkenntnisse sind für das H-1-Visum keine Pflicht, aber sie ermöglichen den Zugang zu einer größeren Vielfalt an Nebenjobs, etwa in Cafés oder Geschäften.

  • Visumswechsel: Wenn Sie später in ein Fachkräftevisum (E-7) oder ein Aufenthaltsvisum (F-2) wechseln möchten, sind TOPIK-Ergebnisse oft ein Pluspunkt oder sogar eine Grundvoraussetzung. Es wird daher empfohlen, während des Aufenthalts die TOPIK-Prüfung zu absolvieren.


Rechtlicher Schutz bei Konflikten mit Arbeitgebern

Auch Working-Holiday-Teilnehmer sind wertvolle Arbeitnehmer, die unter das koreanische 'Arbeitsnormengesetz' fallen.

  • Lohnausfall und unfaire Behandlung: Wenn Sie vereinbarten Lohn nicht erhalten, Überstundenzuschläge ausbleiben oder Sie beleidigt werden, können Sie sich an das Ministerium für Beschäftigung und Arbeit (1350) wenden.

  • Verhaltensweise: Bewahren Sie Arbeitsverträge, Gehaltsabrechnungen und Zeiterfassungsnachweise stets gut auf.


'Ausreiseaufschub' – Verlängerung nach Ablauf des Visums für touristische Zwecke

  • Ausreisevorbereitung: Falls Ihr Visum abläuft, Sie aber aufgrund Ihres Flugdatums einige Tage länger bleiben müssen, können Sie bei der Einwanderungsbehörde eine 'Aufenthaltsverlängerung zur Ausreise' beantragen.

  • Vorsicht: Dies ist keine automatische Umwandlung in ein Touristenvisum; eine Genehmigung muss vorab eingeholt werden, um nicht als illegaler Einwanderer zu gelten.


Ratgeber für temporäre Unterkünfte für Working-Holiday-Teilnehmer (Co-Living, Share-Houses)

  • Unterkunftssuche: Für Aufenthalte unter einem Jahr sind hohe Mietkautionen oft eine Belastung. Moderne 'Co-Living-Häuser' oder 'Share-Houses' verlangen meist geringere Kautionen und sind voll möbliert.

  • Wohnsitzanmeldung: Prüfen Sie bei Vertragsabschluss unbedingt, ob eine 'Wohnsitzanmeldung' möglich ist, damit Sie Ihre Adresse für die Ausländerregistrierungskarte (ARC) aktualisieren können.


Umtausch des Führerscheins und Gültigkeit des internationalen Führerscheins

  • Internationaler Führerschein: Ihr im Heimatland ausgestellter internationaler Führerschein ist in Korea nur für 1 Jahr ab Einreisedatum gültig.

  • Führerscheinumtausch: Bei einem Aufenthalt von über einem Jahr oder falls Sie einen koreanischen Führerschein benötigen, können Sie diesen unter Berücksichtigung des Reziprozitätsprinzips umschreiben lassen.


Wiedereinreiseerlaubnis bei Auslandsreisen während des Aufenthalts

  • Mehrfacheinreise: Die meisten H-1-Visa werden als 'Mehrfachvisum (Multiple Entry)' ausgestellt. Sie benötigen daher keine spezielle Wiedereinreiseerlaubnis, wenn Sie in Nachbarländer wie Japan oder Thailand reisen.

  • Prüfung: Überprüfen Sie unbedingt Ihren Visum-Aufkleber im Reisepass, ob es sich um ein einmaliges oder mehrfaches Einreisevisum handelt.


Spezielle 'K-Culture Erlebnispakete' und Touristenrabatte

  • Staatliche Unterstützung: Nutzen Sie ausländerfreundliche Touristenpässe (z. B. Discover Seoul Pass), die von der Koreanischen Tourismusorganisation oder lokalen Regierungen angeboten werden, für kostenlosen Eintritt und Transportrabatte.

  • Community: Nehmen Sie aktiv an kostenlosen kulturellen Programmen für Ausländer teil (z. B. Töpfern, K-Pop-Tanz), die von Zentren für multikulturelle Familien oder Global Village Centern angeboten werden.


Medizinische Notfälle und Arztsuche

  • Medizinische Versorgung: Im Notfall können Sie die 119 (Krankenwagen) oder das Notfall-Informationszentrum (1339) anrufen, wo Beratung in Englisch möglich ist.

  • Ärztliche Bescheinigung: Für die Versicherungserstattung sollten Sie nach jedem Arztbesuch ein 'ärztliches Attest auf Englisch' sowie die Quittung anfordern. In Großstädten wie Seoul gibt es viele Krankenhäuser mit ausländerfreundlichen medizinischen Zentren.


Administrative Abwicklung nach dem Ende des Aufenthalts (Kontoschließung)

  • Finanzielle Abwicklung: Bevor Sie Korea verlassen, schließen Sie Ihr Bankkonto und wechseln Sie Restbeträge oder überweisen Sie diese auf Ihr Heimatkonto.

  • Daueraufträge: Stellen Sie sicher, dass alle automatischen Zahlungen (Handyverträge, Versorgungsleistungen etc.) gekündigt sind, um spätere Zahlungsausfälle zu vermeiden.


📈 H-1 Working-Holiday-Checkliste (2026)

  • Entsprechen meine Nationalität und mein Alter den Anforderungen für 2026 (30/35 Jahre)?

  • Habe ich den Nachweis über 3 Millionen KRW Guthaben und eine spezielle Working-Holiday-Versicherung?

  • Ist mein geplanter Arbeitsplatz nicht in einer verbotenen Branche (z. B. Englischlehrer)?

  • Bin ich mit der wöchentlichen Arbeitszeitbegrenzung von 25 Stunden vertraut?


🔗 Weitere Informationen


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