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Leitfaden zum Ende des H-2-Besuchsvisums und zum Wechsel zum F-4-Visum (Neueste Richtlinien 2026)

Ab Februar 2026 wurde die Neuausstellung von H-2-Visa eingestellt und das System auf das F-4-Visum vereinheitlicht. Informieren Sie sich über die Möglichkeiten zur Umstellung für bestehende H-2-Inhaber, Gebührenbefreiungen, erweiterte Möglichkeiten für einfache manuelle Tätigkeiten und die Kriterien für die Berechnung der Aufenthaltsdauer.

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Ein großer Wandel für Auslands-Koreaner: Von H-2 zu F-4

Die Regierung der Republik Korea hat zum 12. Februar 2026 die Aufenthaltsrichtlinien für Auslands-Koreaner grundlegend reformiert. Die bisher komplizierte Trennung zwischen dem H-2-Visum (Besuchsvisum) und dem F-4-Visum (Auslands-Koreaner) wurde praktisch in einem einheitlichen F-4-Visum zusammengeführt.

Alle Auslands-Koreaner haben nun – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit oder ihrem bisherigen Visum – durch das F-4-Visum eine freiere Berufswahl und einen stabileren Aufenthalt garantiert. Hier finden Sie die wichtigsten Punkte, wie z. B. notwendige Maßnahmen für H-2-Inhaber und eine aktualisierte Liste der erlaubten Tätigkeitsbereiche.

Was Sie in diesem Artikel erfahren:

  • Informationen zum Stopp der Neuausstellung von H-2-Visa und die Pflicht zum Wechsel auf F-4.

  • Vorteile der "Gebührenbefreiung bei Statusänderung", die befristet bis Ende 2027 gilt.

  • Liste von 10 einfachen Tätigkeitsbereichen (z. B. Bauwesen, Tankstellen), die nun mit dem F-4-Visum erlaubt sind.

  • Kriterien für die gestaffelte Zuweisung der Aufenthaltsdauer (1–3 Jahre) basierend auf Koreanischkenntnissen (TOPIK/KIIP).


Vollständiger Stopp der Neuausstellung von H-2-Visa ab Februar 2026

H-2-Visa werden nicht mehr neu ausgestellt.

  • Richtlinienänderung: Seit dem 12. Februar 2026 ist die Neubeantragung von H-2-Visa eingestellt.

  • Vereinheitlichung: Alle Koreaner im Ausland müssen nun das F-4-Visum (Auslands-Koreaner) beantragen, um einzureisen.

  • Ziel: Beseitigung von Diskriminierungen bei Visa zwischen Landsleuten und Förderung einer einheitlichen Verwaltung basierend auf Fachkenntnissen und Koreanisch-Sprachniveau.


Roadmap zum "Statuswechsel zu F-4" für bestehende H-2-Inhaber

Wenn Sie derzeit mit einem H-2-Visum in Korea aufhalten, beachten Sie bitte:

  • Kein automatischer Wechsel: Der H-2-Status wird nicht automatisch zum F-4-Status. Sie müssen den Antrag auf Statuswechsel selbst stellen.

  • Gebührenbefreiung: Bei einer Antragstellung bis zum 31. Dezember 2027 ist die Visumänderungsgebühr (im Wert von 100.000 KRW) vollständig erlassen.

  • Obligatorische Schulung: Für den Wechsel zu F-4 ist der Abschluss eines ca. 5-stündigen Programms zur frühzeitigen Anpassung (Early Adaptation Program) erforderlich.


Massive Erweiterung des Tätigkeitsbereichs für F-4-Visa (einfache manuelle Tätigkeiten erlaubt)

Der bisher größte Nachteil des F-4-Visums, das Verbot für einfache manuelle Tätigkeiten, wurde deutlich gelockert.

  • Erlaubte Bereiche: Berufe wie Bauhilfskraft, Be- und Entladearbeiter, Tankwart, Regalauffüller im Einzelhandel, Parkplatzeinweiser usw. wurden in die Liste der 10 erlaubten Tätigkeiten aufgenommen.

  • Effekt: Sie können nun legal und sicher mit dem F-4-Visum auf Baustellen oder in Restaurants arbeiten.

  • Ausschluss: Tätigkeiten, die die guten Sitten verletzen (wie im Vergnügungsgewerbe), bleiben weiterhin streng verboten.


Der Schlüssel zur Aufenthaltsdauer: "Koreanischkenntnisse"

Nicht jeder erhält mit dem F-4-Visum die gleiche Aufenthaltsdauer.

  • Maximal 3 Jahre: Bei Nachweis von TOPIK-Level 3 oder höher bzw. Abschluss des Korea Immigration & Integration Program (KIIP) werden bis zu 3 Jahre gewährt.

  • Jährliche Verlängerung: Ohne Nachweis der Koreanischkenntnisse muss das Visum jährlich verlängert werden.

  • Vorteile für Ältere: Für Koreaner über 60 Jahre können Sonderregelungen wie eine Befreiung vom Koreanischtest gelten.


Wichtige Informationen für Arbeitgeber: "Abschaffung der speziellen Beschäftigungsmeldung"

Die komplexen Verfahren bei der Einstellung von H-2-Arbeitskräften entfallen.

  • Verfahrensvereinfachung: Die bisher für H-2-Arbeitskräfte erforderlichen komplexen Meldeprozesse beim Arbeitsministerium (wie die spezielle Beschäftigungserlaubnis) wurden drastisch reduziert oder auf den F-4-Standard vereinheitlicht.

  • Freie Beschäftigung: F-4-Visuminhaber können nun ähnlich wie südkoreanische Staatsbürger freie Arbeitsverträge abschließen, was den Einstellungsaufwand für Unternehmen senkt.


Krankenversicherung und Rentenversicherung (Gleiche Leistungen)

Das Recht auf soziale Sicherheit für Landsleute:

  • Krankenversicherung: Als Arbeitnehmer haben Sie Anspruch auf dieselben medizinischen Leistungen wie südkoreanische Staatsbürger.

  • Rentenversicherung: Die Teilnahmepflicht hängt vom Gegenseitigkeitsprinzip mit dem Heimatland ab, jedoch sind die meisten Landsleute bei Einkommenserzielung beitragspflichtig.


Checkliste der erforderlichen Unterlagen für den Visumwechsel

Vergessen Sie nicht, vor dem Besuch der Einwanderungsbehörde einen Termin bei HiKorea zu vereinbaren.

  • Reisepass und Ausländerregistrierungskarte (ARC)

  • Nachweise der koreanischen Abstammung (z. B. Familienregister)

  • Nachweis der Koreanischkenntnisse (TOPIK- oder KIIP-Zeugnis)

  • Zertifikat über das Programm zur frühzeitigen Anpassung (bei oder kurz nach Antragstellung)

  • Tuberkulose-Testergebnis (falls zutreffend)


Der schnellste Weg zur Daueraufenthaltsgenehmigung (F-5)

Das F-4-Visum ist das Sprungbrett zur Daueraufenthaltsgenehmigung.

  • F-5-7 (Daueraufenthalt für Landsleute): Wer mit einem F-4-Status seit mindestens 2 Jahren in Korea lebt und ein bestimmtes Einkommen (mindestens 1-faches GNI) nachweist, kann den Daueraufenthalt beantragen.


Warum ein vorzeitiger Wechsel auf F-4 trotz verbleibender H-2-Gültigkeit sinnvoll ist

  • Sicherung von Vorteilen: Mit dem Wechsel auf F-4 erweitert sich sofort Ihr Tätigkeitsbereich (10 erlaubte manuelle Tätigkeiten), was den Zugang zu besseren Jobs ermöglicht.

  • Kostenersparnis: Da die Gebühren bis Ende 2027 erlassen sind, ist ein frühzeitiger Wechsel wirtschaftlicher.

  • Vorbereitung auf den Daueraufenthalt: Die 2-jährige Wohnsitzfrist für den F-5-Antrag beginnt erst mit dem Erhalt des F-4-Status. Wer eine dauerhafte Niederlassung anstrebt, sollte so früh wie möglich wechseln.


Änderung beim Einreiseverfahren für verwandtschaftslose Landsleute: Statt H-2-Lotterie nun direkte F-4-Beantragung

  • Vergangenheit: Landsleute ohne familiäre Bindungen mussten an einer H-2-Visa-Lotterie teilnehmen, um eine Einreiseerlaubnis zu erhalten.

  • Gegenwart: Gemäß der Integrationsrichtlinie 2026 können nun auch Landsleute ohne familiäre Bindungen das F-4-Visum direkt beantragen, sofern sie die Kriterien (Bildung, Zertifikate, Koreanisch) erfüllen. Dies beseitigt Unsicherheiten bei der Einreise und ermöglicht eine planbare Zukunft in Korea.


Tipps zur Auszahlung des Abfindungsanspruchs (Versicherung zur Abreise) für H-2-Inhaber

Wenn Sie von H-2 auf F-4 wechseln oder in das Heimatland zurückkehren, sollten Sie an diese finanzielle Rücklage denken:

  • Versicherung zur Abreise (Exit Insurance): Wenn ein H-2-Arbeitnehmer länger als ein Jahr gearbeitet hat, kann über die vom Arbeitgeber abgeschlossene Versicherung eine Abfindung ausgezahlt werden.

  • Zeitpunkt der Auszahlung: Eine Auszahlung ist bei Statuswechsel (z. B. auf F-4) möglich, prinzipiell ist jedoch die „Abreise“ der vorgesehene Zeitpunkt. Wenn Sie nach dem Wechsel weiterarbeiten, sollten Sie bei der Versicherungsgesellschaft prüfen, ob die Ansprüche später zusammengerechnet werden können.


Änderungen bei den Anforderungen für den Nachzug von Familienmitgliedern nach dem F-4-Wechsel

  • Familienvisum (F-1): Mit einem H-2-Status war der Nachzug von Familienangehörigen sehr begrenzt. Mit einem F-4-Visum können Ehepartner und minderjährige Kinder leichter mit einem Visum für den Besuch/Zusammenleben (F-1) nachgeholt werden.

  • Aufenthaltsstatus: Eingeladene Familienangehörige dürfen grundsätzlich nicht arbeiten, haben aber den großen Vorteil, gemeinsam in Korea leben zu können.


Befreiung von der Vorlage des polizeilichen Führungszeugnisses beim Wechsel von H-2 zu F-4

  • Befreiungsbedingungen: Wer seit mehr als 10 Jahren ununterbrochen in Korea lebt, über 60 Jahre alt ist oder in der Vergangenheit bereits ein Führungszeugnis vorgelegt hat und seitdem Korea nicht verlassen hat, kann von der erneuten Vorlage befreit werden.

  • Prüfung: Da sich der Aufwand je nach Aufenthaltsgeschichte deutlich reduzieren kann, prüfen Sie dies unbedingt vor der Antragstellung.


Exklusive Finanzprodukte und Kreditvorteile für Auslands-Koreaner

  • Vorteile für Landsleute: Einige inländische Banken (Woori, Hana etc.) bieten spezielle Ansprechpartner für Auslands-Koreaner sowie Gebührenbefreiungen bei Überweisungen oder Vorzugszinsen für Inhaber eines Aufenthaltsausweises.

  • Kredite: Nach dem Wechsel zum F-4-Visum und Nachweis eines stabilen Einkommens erhalten Sie Zugang zu Krediten mit höheren Limits als bei einem H-2-Visum.


Unterstützungsangebote der Kommunen für die Ansiedlung von Landsleuten

  • Kommunale Leistungen: In Gebieten mit hoher Dichte an Auslands-Koreanern (z. B. Ansan, Siheung) bieten die Kommunen Unterstützung bei Bildungsausgaben, Mietzuschüsse und kostenlose Rechtsberatungen an.

  • Informationszentren: Besuchen Sie regelmäßig die Webseiten der Stadtverwaltung oder ausländische Support-Zentren, um keine Vorteile zu verpassen.


Vorgehen bei Arbeitsunfällen während der Beschäftigung mit einem H-2-Visum

  • Unfallversicherung: Unabhängig vom Visastatus haben alle Arbeitnehmer in Korea bei Unfällen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.

  • Leistungsumfang: Sie haben Anspruch auf Erstattung von Heilbehandlungskosten, Lohnersatz (während der Ausfallzeit) und Entschädigungen bei bleibenden Schäden. Dies hat keinen negativen Einfluss auf Visumsverlängerungen oder Statuswechsel.


Tipps zur Beratung: Fachzentren für Visumwechsel und Anwälte

  • Kostenlose Beratung: Informationen erhalten Sie bei der Immigration Contact Center (1345) oder lokalen Organisationen für Landsleute.

  • Vertretung durch Fachleute: Wenn die Vorbereitung komplex ist oder Sprachbarrieren bestehen, kann ein durch das Justizministerium zugelassener Vermittler (Haengjeongsa) beauftragt werden. (Vorsicht vor überhöhten Gebühren).


📈 Abschließende Checkliste für den Wechsel von H-2 auf F-4 (2026)

  • Habe ich als H-2-Inhaber die Gebührenbefreiung bis Ende 2027 genutzt?

  • Gehört mein Arbeitsbereich zu den 10 einfachen Tätigkeiten, die nun mit dem F-4-Visum erlaubt sind?

  • Habe ich die Teilnahme am Integrationsprogramm (KIIP) geplant, um eine längere Aufenthaltsdauer (3 Jahre) zu erhalten?

  • Ist die Anmeldung für das Programm zur frühzeitigen Anpassung erfolgt?


🔗 Weitere Informationen


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